- Garantielohn
- Garantielohn,Mindesthöhe des Entgelts in verschiedenen Lohnsystemen, z. B. für den Zeitraum eines ganzen Jahres oder beim Akkordlohn als garantierter Mindestlohn, um Akkordlohnbezieher gegenüber Zeitlohnbeziehern nicht schlechter zu stellen; häufig im Hotel- und Gaststättengewerbe vereinbart, wenn als Lohn für die Bedienung das Bedienungsgeld ausgemacht ist.
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Ga|ran|tie|lohn, der: (bes. im Gaststättengewerbe üblicher) garantierter Mindestlohn.
Universal-Lexikon. 2012.